Gestundet heißt nicht vergessen.
Wer beim Wegzug aus Österreich die Steuer auf stille Reserven stunden ließ, konnte das Thema bisher ruhig in der Schublade lassen. Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 ändert das grundlegend.
Ab sofort gilt beim Nichtfestsetzungskonzept eine Nachweispflicht – und zwar in zwei Varianten:
Neufälle
Bescheid nach dem 30. Juni 2026, gestundete Einkünfte über 100.000 Euro: Jedes Jahr ist nachzuweisen, dass noch kein stundungsschädliches Ereignis eingetreten ist. Wer die Frist versäumt, löst damit selbst die Festsetzung der gesamten gestundeten Steuer aus.
Altfälle
Offene Stundungen aus dem Zeitraum 31. Dezember 2005 bis 30. Juni 2026, ebenfalls über 100.000 Euro: Einmalige Meldung bis 31. Dezember 2026. Betroffen sind nicht nur Wegzüge natürlicher Personen, sondern auch alte Nichtfestsetzungen aus Umgründungen, Betriebsverlegungen und Überführungen von Wirtschaftsgütern – bei Einkommen- wie Körperschaftsteuer.
Aus der Praxis
Aus meiner Erfahrung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Viele dieser Altfälle liegen zehn oder fünfzehn Jahre zurück. Die Berater haben gewechselt, die Unterlagen liegen im Archiv, niemand denkt mehr daran. Genau die müssen jetzt bis Jahresende gefunden und gemeldet werden.
Haben Sie in den letzten 20 Jahren einen Wegzug, eine Umgründung oder eine Betriebsverlegung mit gestundeter Steuer gehabt? Sprechen Sie mich direkt an – ich prüfe mit Ihnen, ob ein Altfall vorliegt.