Die Corona-Hilfen sind Geschichte. Die Prüfungen sind es nicht. Was Unternehmer:innen jetzt wissen sollten.
Die Finanzverwaltung prüft weiter.
- 158,8 Mio. € festgestellte Rückforderungsansprüche
- > 11.700 Prüfungsmaßnahmen bisher
- ≈ 2.400 davon allein im letzten Halbjahr
Quelle: BMF, Bericht zur Überprüfung der COVID-Förderungen, Stand 30.6.2026
Hier prüft die Finanz besonders genau.
Unternehmensverbünde:
- 193 Verbünde mit rund 1.200 Unternehmen
- 105 davon bereits geprüft
- ≈ 45 Mio. € Rückerstattungsvolumen
Der OGH hat im April 2026 das Vorgehen der Finanzverwaltung bestätigt.
„Wer gehört zum Verbund?“ – oft erst Jahre später gefragt.
Was damals niemand hinterfragt hat, liegt heute auf dem Prüftisch.
- Beteiligungen und Beherrschungsverhältnisse
- Treuhandkonstruktionen
- Verflechtungen über gemeinsame Gesellschafter
Korrekt beantragt? Dann muss man es auch belegen können.
- Anträge und Berechnungen von damals
- Nachweise zu Umsätzen und Fixkosten
- Gesellschafter- und Beteiligungsstruktur zum Antragszeitpunkt
Unterlagen 2020–2022: griffbereit, nicht im Keller
Eine offene Prüfung ist auch ein Bilanzthema.
Läuft eine Prüfung oder droht eine Rückforderung, betrifft das auch den Jahresabschluss. Ob Rückstellung oder Anhangangabe – das Risiko gehört auf den Tisch.
Aus der Prüfungspraxis: Diese Frage stelle ich der Geschäftsführung lieber früher als später.
Mein Standpunkt: Nicht abwarten, bis das Schreiben kommt.
Wer jetzt prüft, ob die damaligen Annahmen heute noch halten, verhandelt aus einer besseren Position.
Als Sachverständiger sehe ich: Saubere Dokumentation entscheidet – nicht die Erinnerung an damals.
Fazit
COVID-Förderungen sind kein abgeschlossenes Kapitel.
Struktur prüfen, Unterlagen sichern, Risiko im Abschluss bewerten.
Fragen dazu? Sprechen Sie mich direkt an.