Warum ausländische Broker keine österreichische KESt abführen – und was Anleger jetzt tun müssen.
Wer führt die 27,5 % KESt ab?
Depot bei der Bank in Österreich
KESt wird automatisch einbehalten. 27,5 % werden direkt abgezogen – damit ist die Steuer abgegolten. Sie müssen nichts weiter tun.
Depot beim ausländischen Broker
Keine österreichische KESt. Die Verantwortung liegt zur Gänze bei Ihnen als Anleger: Erträge müssen selbst erklärt und versteuert werden – Jahr für Jahr.
Was zu deklarieren ist
- Dividenden & Zinsen – auch wenn sie sofort wieder veranlagt werden.
- Realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen, ETFs und anderen Wertpapieren.
- Ausschüttungsgleiche Erträge bei Fonds und ETFs – auch thesaurierende Fonds lösen jährlich Steuer aus.
- Verlustausgleich: nur manuell. Anders als bei der inländischen Bank nicht automatisch – er muss in der Erklärung selbst vorgenommen werden.
Deklariert wird in der Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung – jährlich, solange das Depot besteht.
Die Finanz erfährt davon
„Das merkt ja keiner“ ist keine Strategie:
- Automatischer Informationsaustausch (CRS): Ausländische Banken und Broker melden Kontostände, Zinsen, Dividenden und Verkaufserlöse an die österreichischen Behörden.
- Automatischer Abgleich: Die Finanzverwaltung vergleicht diese Meldungen mit den Steuererklärungen – nicht deklarierte Depots fallen auf.
- Das Risiko: Nachzahlungen samt Anspruchszinsen und ein finanzstrafrechtliches Verfahren. Verjährung bei hinterzogenen Abgaben: zehn Jahre.
Der Ausweg: die Selbstanzeige (§ 29 FinStrG)
Wer bisher etwas übersehen hat, kann reinen Tisch machen. Rechtzeitig erstattet, wirkt sie strafbefreiend – wenn drei Dinge stimmen:
- Rechtzeitig – bevor die Tat entdeckt ist oder eine Prüfung angekündigt wurde.
- Vollständig – alle Besteuerungsgrundlagen müssen offengelegt werden.
- Bezahlt – die Abgaben sind fristgerecht zu entrichten.
Erst nach Ankündigung einer Prüfung? Dann wirkt die Selbstanzeige nur mehr gegen eine Abgabenerhöhung (Zuschlag) strafbefreiend.
So gehen Sie vor
- Unterlagen besorgen: Jahressteuerreports bzw. sämtliche Depot- und Kontoauszüge des Brokers (Dividenden, Zinsen, Käufe, Verkäufe, Gebühren).
- Erträge nach österreichischen Regeln berechnen: inklusive Anschaffungskosten (gleitender Durchschnittspreis) und Währungsumrechnung zum jeweiligen Stichtag.
- Beilage E1kv fristgerecht einreichen: mit der Einkommensteuererklärung – Verlustausgleichsmöglichkeiten nutzen. Frist: 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres.
- Vorjahre übersehen? Rasch handeln. Möglichkeit einer Selbstanzeige prüfen – je früher, desto besser.
Fazit
Auslandsdepot im Portfolio? Dann jährlich erklären. Günstige Broker sind fein – die Steuerpflicht wandert dabei aber zu Ihnen. Wer das sauber aufsetzt, schläft ruhig.
Stand: September 2026